
Kredit mit Bürgschaft
Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Wenn jemand, der einen Kredit aufnehmen möchte, nicht kreditwürdig ist oder seine Bonität für eine Kreditvergabe nicht ausreichend ist, verlangen die Banken oft, dass eine geeignete Bürgschaft mit in den Vertrag geht.
Der Kredit mit Bürgschaft wird dann genehmigt, wenn der Bürge Voraussetzungen mitbringt, die eigentlich der Kreditnehmer haben sollte. Es gibt viele Menschen, die so eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen, weil sie dem Kreditnehmer helfen wollten. Später müssen sie dann manchmal die Erfahrung machen, dass sie sich da auf etwas eingelassen haben, bei dem sie die Konsequenzen für sich selbst gar nicht voraussehen konnten. Deswegen richtet sich dieser Artikel auch eher an potenzielle Bürgen. Es geht einfach darum, die Menschen darüber aufzuklären, was es bedeutet Bürge zu sein und welche Folgen das während der Kreditlaufzeit für die Bürgen haben kann.
Welche Bedeutung hat eine Bürgschaft
Für denjenigen, der einen Kredit aufnehmen möchte und dazu einen Bürgen braucht, ist der Bürge oft die letzte Chance, um den dringend benötigten Kredit von der Bank zu bekommen. Für denjenigen, der die Bürgschaft übernimmt, ist das allerdings nicht ohne Folgen. Wer heute so eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung unterschreibt, erklärt sich damit einverstanden, dass er vonseiten der Bank in die Pflicht genommen wird, wenn der Kreditnehmer selbst nicht zahlen will oder kann.
Wenn eine Rate platzt, bekommt auch der Bürge eine Mahnung und wird aufgefordert, entsprechend seiner Verpflichtung die ausstehende Rate zu bezahlen. Wenn er das nicht will, muss er nun seinerseits Druck auf den Kreditnehmer ausüben, damit der die Rate doch bezahlt. Viele Menschen, die aus Gefälligkeit eine Bürgschaftserklärung unterschreiben, sind sich dieser Tatsachen überhaupt nicht bewusst.
Darüber hinaus sollte auch daran gedacht werden, dass eine Bürgschaft für jemand anders die eigene Kreditwürdigkeit einschränkt, weil sie in Zukunft wie eine Eventualverpflichtung behandelt wird. Wenn ein Bürge dann später seinerseits einen Kredit aufnehmen möchte, bekommt er diesen oft nicht ohne Probleme, weil er die Bürgschaft übernommen hat.
Das passiert relativ häufig, denn das frei verfügbare Einkommen eines Bürgen sinkt automatisch um die Höhe der Rate aus dem Kredit, für den er bürgt, auch wenn sie nicht ständig gezahlt werden muss. Will man also seine eigene Kreditwürdigkeit nicht unnötig aufs Spiel setzen oder weiß schon, dass man demnächst selbst einen Ratenkredit aufnehmen möchte, sollte man es besser vermeiden, eine Bürgschaft einzugehen.
Aus der Bürgschaft vorzeitig entlassen werden
Wenn jemand eine Bürgschaft übernimmt, die nicht zeitlich befristet wird, muss über die gesamte Kreditlaufzeit gebürgt werden. Auch dann, wenn die Bürgschaft nur erforderlich war, weil der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme arbeitslos war oder sich in der Probezeit befand. Es ist also ganz wichtig, darauf zu achten, dass man die Bürgschaft von vornherein befristet. Wenn man nämlich aus einer Bürgschaft vorzeitig entlassen werden will, weil sie nicht befristet war, stimmen die Banken dem oft nur zu, wenn ein anderer Bürge in den Vertrag geht, selbst dann, wenn der Kreditnehmer zum Zeitpunkt allein ausreichend kreditwürdig ist. Ein sogenannter Bürgentausch ist umständlich, zeitaufwändig und kostet natürlich zusätzliches Geld.
Wenn Sie in Zukunft gefragt werden, ob sie für jemand aus der Verwandtschaft oder für einen guten Freund die Bürgschaft in einem Kreditvertrag übernehmen möchten, sollten Sie keinesfalls voreilig zusagen, sondern sich erst darüber informieren, um was für einen Kredit es geht und warum ein Bürge notwendig ist. Darüber hinaus sollte die Bürgschaft natürlich auch in die eigene Lebensplanung passen. Wer demnächst ein Haus bauen will und eine entsprechende Baufinanzierung beantragen will, sollte sich nicht auf eine Bürgschaft einlassen, die ihn unnötig negativ belastet.